compliance-dach·16 min read·28. Juli 2026

Kurtaxe Zermatt

Kurtaxe Zermatt 2026: CHF 4.00, Beherbergungstaxe und Meldepflichten

In Zermatt beträgt die Kurtaxe CHF 4.00 pro Person und Übernachtung, für alle Unterkunftsformen gleich; Kinder zwischen 9 und 16 Jahren zahlen die Hälfte, Kinder unter 9 sind befreit. Eigentümer einer Zweitwohnung entrichten stattdessen eine Jahrespauschale von CHF 160 pro Bett. Daneben steht eine zweite Abgabe, die Sie selbst schulden — und die in Zermatt nicht Beherbergungstaxe heisst.


01

Capitolo 01 / 09

01 — Die Sätze: CHF 4.00 pro Übernachtung, einheitlich

Rechtsgrundlage ist das Reglement über die Kurtaxen der Einwohnergemeinde Zermatt, homologiert durch den Staatsrat am 7. September 2022 und in Kraft seit dem 1. November 2022. Art. 5 Abs. 1 kennt keine Kategorien nach Unterkunftsart: Hotel, Ferienwohnung, Massenlager oder Camping zahlen denselben Ansatz.

Gästegruppe Kurtaxe pro Übernachtung
Erwachsene, alle Unterkunftsformen CHF 4.00
Kinder von 9 bis 16 Jahren (halber Ansatz) CHF 2.00
Kinder unter 9 Jahren befreit

Die Altersgrenze ist im Reglement ungewöhnlich präzise formuliert und deshalb selten falsch abzurechnen: Die Kurtaxe wird ab dem vollendeten 9. Lebensjahr erhoben, und das 9. Lebensjahr beginnt mit dem 8. Geburtstag und endet mit dem Tag vor dem 9. Geburtstag. Praktisch heisst das: ab dem 9. Geburtstag wird abgerechnet, vorher nicht. Den halben Satz von CHF 2.00 für die Altersklasse 9 bis 16 weist Zermatt Tourismus im Tarifüberblick für Beherberger ausdrücklich so aus.

Befreit sind nach Art. 3 zusätzlich: Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde, Gäste, die bei einer befreiten Person unentgeltlich übernachten, Schüler, Lehrlinge und Studenten der vom Kanton Wallis anerkannten und subventionierten Schulen während der Schulperiode, Patienten und Insassen bewilligter Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Angehörige von Armee, Zivilschutz und Feuerwehr im Dienst sowie Personen mit einer anerkannten Tätigkeit im Rahmen von Jugend und Sport.

Nota

Anders als in vielen Destinationen gibt es in Zermatt keinen Saisonzuschlag. Der kantonale Rahmen erlaubt ihn ausdrücklich — Art. 19 des Walliser Gesetzes über den Tourismus hält seit der Revision fest, dass der Ansatz je nach Saison variieren kann und aus den Kosten der finanzierten Leistungen berechnet wird. Zermatt hat davon keinen Gebrauch gemacht: Februar und Juni kosten den Gast dasselbe.


02

Capitolo 02 / 09

02 — Kurtaxe und Beherbergungstaxe: der Punkt, an dem falsch fakturiert wird

Hier liegt die häufigste Verwechslung, und sie hat eine saubere gesetzliche Erklärung. Das Walliser Tourismusgesetz kennt drei Abgaben, nicht zwei:

Abgabe Rechtsgrundlage Wer schuldet sie Bemessung Zweck
Kurtaxe Art. 17–22 TourG VS der Gast pro Übernachtung Information, Animation, touristische Anlagen
Beherbergungstaxe Art. 23–26 TourG VS der Beherberger pro Übernachtung, höchstens CHF 1.00 Tourismuswerbung
Tourismusförderungstaxe Art. 27–30 TourG VS Tourismusnutzniesser, auch Vermieter nach Nutzen aus dem Tourismus Tourismuswerbung

Und jetzt der entscheidende Satz: Art. 27 Abs. 1 gibt den Gemeinden das Recht, an Stelle der Beherbergungstaxe eine Tourismusförderungstaxe zu erheben. Zermatt hat genau das getan. Das Reglement über die Tourismusförderungstaxe, von der Urversammlung am 24. März 1999 genehmigt und am 18. August 1999 homologiert, stützt sich in Art. 1 direkt auf Art. 27 bis 31 des Tourismusgesetzes.

Die praktische Folge, die viele Abrechnungen verzerrt: In Zermatt existiert keine Beherbergungstaxe pro Übernachtung. Wer im Kanton Wallis mit einem Nachtsatz von bis zu CHF 1.00 pro Gast rechnet, weil er ihn aus Sierre, Crans-Montana oder einer PMS-Vorlage kennt, rechnet in Zermatt eine Position ab, die es dort nicht gibt. Auf der Gästerechnung steht eine einzige durchlaufende Position: CHF 4.00 beziehungsweise CHF 2.00 pro Person und Nacht.

Die zweite Abgabe verschwindet damit nicht — sie wechselt nur den Schuldner und den Rhythmus. Sie wird Ihnen als Vermieter einmal jährlich in Rechnung gestellt, unabhängig davon, wie viele Nächte Sie verkauft haben. Wie hoch, steht in Abschnitt 03.

Interessant ist, dass die Beherbergungstaxe im Zermatter Reglement trotzdem vorkommt. Art. 1 TFT-Reglement bestimmt, dass im Ausmass von zwei Dritteln des rechnerischen Ertrages der Beherbergungstaxe die Einnahmen an den kantonalen Dachverband Wallis Tourismus fliessen. Die Beherbergungstaxe dient in Zermatt also als Rechengrösse für den Kantonsanteil, nicht als Rechnungsposition für den Gast. Der Rest geht an Zermatt Tourismus für die touristische Vermarktung; der Verein darf höchstens 40 Prozent der Taxerträge während maximal fünf Jahren zurückbehalten, um schwächere Jahre zu überbrücken.

Nota

Auch die Zweckbindung trennt die beiden Abgaben hart. Art. 1 Abs. 3 des Kurtaxenreglements verbietet, den Kurtaxenertrag für Tourismuswerbung oder für ordentliche Gemeindeaufgaben zu verwenden — mit der einzigen Ausnahme der Förderung kultureller und sportlicher Tätigkeiten. Genau deshalb muss die Werbung aus einer zweiten Kasse kommen. Dieselbe Systematik finden Sie in fast allen Schweizer Destinationen wieder, im Überblick zur Kurtaxe in der Schweiz.

Wohin die CHF 4.00 gehen, rechnet Art. 1 Abs. 2 offen vor:

Anteil pro Übernachtung Verwendung
CHF 2.60 Betrieb Zermatt Tourismus: Informations- und Reservationsdienst, Animation, Betrieb touristischer Infrastrukturen
CHF 0.40 Infrastrukturfonds, zweckgebunden für Investitionen in Anlagen für Tourismus, Kultur und Sport
CHF 1.00 Event-Pool: Events, Gästeunterhaltung, Event-Management

03

Capitolo 03 / 09

03 — Die Tourismusförderungstaxe: was Ihre Wohnung im Jahr kostet

Taxpflichtig sind nach Art. 4 des TFT-Reglements alle Tourismusnutzniesser, und Vermieter von Ferienwohnungen (Parahotellerie) sind ausdrücklich genannt — auch dann, wenn sie ihren Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde haben. Für Gewerbe und Dienstleister wird der Betrag aus Wertschöpfung pro Mitarbeiter und Tourismusabhängigkeit berechnet. Für Ferienwohnungen gilt eine einfachere Regel: Pauschalbeträge nach Bettenkapazität gemäss Inventar von Zermatt Tourismus.

Die Beträge aus Anhang I des Reglements, gültig ab 1. November 2008:

Wohnung Tourismusförderungstaxe pro Jahr
1 Bett CHF 89.00
2 Betten CHF 139.00
3 Betten CHF 189.00
4 Betten CHF 239.00
5 Betten CHF 289.00
6 Betten CHF 339.00
7 Betten CHF 389.00
8 Betten CHF 438.00
jedes weitere Bett + CHF 50.00

Attenzione

Zwei Vorbehalte, und beide sind wichtig. Erstens: Art. 3 des Reglements erlaubt eine teuerungsbedingte Anpassung, sobald der Landesindex der Konsumentenpreise um mehr als 10 Prozent abweicht — die Erhöhung von 1999 auf die Beträge oben war genau so eine Indexierung, beschlossen 2008 und wirksam ab dem 1. November 2008. Ob nach 2008 eine weitere Anpassung beschlossen wurde, ist in der publizierten Fassung des Reglements nicht ersichtlich. Zweitens ist die Bettenzahl nicht Ihre Einschätzung, sondern der Eintrag im Inventar von Zermatt Tourismus. Lassen Sie sich den aktuellen Betrag und die inventarisierte Bettenzahl für Ihr Objekt vor der Saison schriftlich bestätigen: Zermatt Tourismus, kurtax@zermatt.swiss, Tel. +41 27 966 81 00. Erfinden Sie die Zahl nicht und übernehmen Sie sie nicht aus einem Forenbeitrag.

Zum Verfahren: Alle Taxpflichtigen unterstehen der Deklarationspflicht und müssen der Veranlagungskommission Einsicht in die relevanten Aufzeichnungen gewähren (Art. 6). Veranlagt wird jährlich per Ende des touristischen Jahres, also per 31. Oktober. Einsprachen sind innert 30 Tagen einzureichen und mit Belegen zu dokumentieren. Wer trotz Mahnung keine vollständige Erklärung abgibt, wird nach Ermessen taxiert, und für die Ermessenstaxation kann eine Gebühr bis CHF 500 erhoben werden; bei verspäteter Zahlung läuft ein Verzugszins von 5 Prozent. Beträge ab CHF 5'000 dürfen in zwei gleichen Teilen bezahlt werden, die Taxforderung verjährt nach fünf Jahren.

Die Strafbestimmung in Art. 14 ist schärfer als beim Kurtaxenreglement: Wer trotz Mahnung keine vollständige Abrechnung einreicht oder nicht zahlt, wird mit einer Busse von CHF 100 bis CHF 5'000 bestraft. Wer falsche Angaben macht und die Taxforderung damit gefährdet oder sich ihr entzieht, riskiert eine Busse bis zum Dreifachen des gefährdeten oder hinterzogenen Betrages. Juristische Personen können wie natürliche Personen gebüsst werden.


04

Capitolo 04 / 09

04 — Was der Gast für die Kurtaxe bekommt

Eine Erwartung, die Sie im Gästekontakt korrigieren müssen: Das Zermatter Kurtaxenreglement kennt keine Gästekarte. Es gibt keinen Artikel, der Sie zur Abgabe einer Karte verpflichtet, und die Kurtaxe ist kein Fahrausweis und kein Bergbahnticket. Der Unterschied zu anderen Destinationen ist gesetzlich verankert und nicht Verhandlungssache: In Davos verpflichtet Art. 14 des Gästetaxengesetzes die Gemeinde, jedem taxpflichtigen Gast die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu ermöglichen — Details im Vergleich zur Kurtaxe in Davos. In Zermatt fehlt eine solche Bestimmung.

Was der Gast stattdessen bekommt, ist eine finanzierte Infrastruktur. Zermatt Tourismus ordnet den Kurtaxenertrag in drei Verwendungskategorien ein: Information (Broschüren, Wander- und Dorfpläne, Website, Call Center, Live Chat, Social Media), Infrastruktur (Wander-, Winter-, Bike- und Schlittelwege, Museum, Sportanlagen, Spielplätze, Blumenschmuck, Beflaggung, Weihnachtsbeleuchtung) und Animation (Dorfführungen, Kinderprogramm mit dem Maskottchen Wolli, Volksfeste, Grossveranstaltungen wie Zermatt Unplugged und der Marathon).

Tip

Für die Kommunikation heisst das: Kündigen Sie die Kurtaxe vor der Anreise an und sagen Sie im gleichen Atemzug, was sie nicht ist. Ein Gast, der beim Check-in erfährt, dass er CHF 4.00 pro Nacht zahlt und trotzdem das Busticket kaufen muss, empfindet das als Überraschung. Steht es in der Buchungsbestätigung, ist es eine Information. Den konkreten Leistungsumfang der laufenden Saison bestätigt Ihnen Zermatt Tourismus.


05

Capitolo 05 / 09

05 — Zweitwohnungen: CHF 160 pro Bett und Jahr

Art. 4 Abs. 2 des Kurtaxenreglements verpflichtet kurtaxenpflichtige Eigentümer und Nutzniesser einer Wohnung, die ihr Objekt selbst nutzen oder dauerhaft an kurtaxenpflichtige Mieter vermieten, zur Zahlung in Form einer Jahrespauschale. Als Dauermieter gilt, wer in der Gemeinde keinen zivilrechtlichen Wohnsitz hat und das Mietverhältnis über mindestens drei aufeinanderfolgende Monate pro Jahr läuft.

Die Pauschale beträgt nach Art. 6 CHF 160.00 pro Bett und Jahr, hergeleitet aus CHF 4.00 mal 40 unterstellten Nächten. Gezählt wird pro Objekt, abgestuft nach Betten, wobei jeder Schlafplatz als ein Bett gilt und ein Doppelbett als zwei Betten. Ein Schlafsofa im Wohnzimmer zählt also mit.

Betten Kurtaxen-Pauschale Tourismusförderungstaxe Fixkosten pro Jahr
2 CHF 320 CHF 139 CHF 459
4 CHF 640 CHF 239 CHF 879
6 CHF 960 CHF 339 CHF 1'299
8 CHF 1'280 CHF 438 CHF 1'718

Der Satz, der Geld kostet

Die Pauschale deckt Ihre eigene Nutzung ab, nicht Ihre Vermietung. Art. 4 Abs. 4 ist unmissverständlich: In der Jahrespauschale nicht inbegriffen sind entgeltliche Vermietungen. Für diese wird die Kurtaxe nach Art. 4 Abs. 1 zusätzlich zur Jahrespauschale je Übernachtung erhoben. Und Abs. 5 schliesst die Lücke: Alle anderen Nutzungen als die in Abs. 2 definierten fallen nicht unter die Pauschale und werden pro Nacht abgerechnet.

Wer also eine 6-Betten-Wohnung besitzt, in der er selbst drei Wochen im Jahr wohnt und die er sonst über Plattformen vermietet, zahlt CHF 960 Jahrespauschale, CHF 339 Tourismusförderungstaxe und CHF 4.00 pro zahlenden Gast und Nacht. Ein Reduktionsmechanismus für hohe Fremdbelegung, wie ihn Davos ab zehn Wochen Vermietung kennt, existiert im Zermatter Reglement nicht.

Ein Detail für Leerstände: Der kantonale Art. 21 Abs. 4 verpflichtet Sie, dem Verkehrsverein mitzuteilen, wenn Ihre Unterkunft nicht vermietet oder nicht benutzt wird. Diese Meldung ersetzt keine Rückerstattungsregel — eine automatische Rückerstattung der Pauschale bei Nichtnutzung, wie sie andere Gemeinden über Stromverbrauchsschwellen vorsehen, steht im Zermatter Reglement nicht.


06

Capitolo 06 / 09

06 — Registrieren, melden, abrechnen: die Fristen

Erhebungsorgan ist nach Art. 9 Zermatt Tourismus. Der Auftrag umfasst das Sammeln der Abrechnungsdaten, die Abgleichung mit dem kommunalen Wohnungsregister, das Inkasso und die Statistik — bei den pauschal abgerechneten Kurtaxen amtet Zermatt Tourismus nur als Inkassostelle. Dass Ihre Meldungen mit dem Wohnungsregister verglichen werden, ist der Grund, warum eine nicht deklarierte Wohnung auffällt.

  1. Betten inventarisieren lassen. Die Bettenzahl im Inventar von Zermatt Tourismus bestimmt beide Jahresrechnungen — Kurtaxen-Pauschale und Tourismusförderungstaxe. Das Erhebungsformular stellt Zermatt Tourismus im Beherberger-Portal bereit.
  2. Jeden Gast elektronisch melden. Art. 7 Abs. 1: Die Kurtaxenanmeldung erfolgt elektronisch und in der Regel am Tag der Anreise, über das digitale Meldesystem von Zermatt Tourismus. Erfasst werden müssen Vermietobjekt, Name und Vorname, Nationalität, Sprache, Geburtsdatum, An- und Abreisedatum sowie die Kontaktangaben des Hauptgasts.
  3. Manuelle Abgabe nur auf Antrag. Wird sie genehmigt, muss die Abrechnung spätestens eine Woche nach Abreise des Gastes vorliegen (Art. 7 Abs. 2).
  4. Rechnung abwarten und fristgerecht zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt im Folgemonat, zu zahlen innert 30 Tagen nach Empfang (Art. 7 Abs. 3). Die Jahrespauschale wird einmalig im laufenden touristischen Geschäftsjahr fakturiert, ebenfalls mit 30 Tagen Zahlungsfrist.
  5. Geschäftsjahr beachten. Als Jahr im Sinne des Reglements gilt nach Art. 13 das Geschäftsjahr von Zermatt Tourismus, 1. November bis 31. Oktober. Ihre Kurtaxenperiode deckt sich also nicht mit dem Kalenderjahr — und nicht mit Ihrer Steuerperiode.
  6. Verzug vermeiden. Bei Zahlungsverzug folgt eine schriftliche Mahnung mit 10 Tagen Frist; danach laufen 5 Prozent Verzugszins und die Betreibung wird eingeleitet (Art. 7 Abs. 5).

Der Datenumfang der Meldung ist kein Selbstzweck. Art. 7 nennt als Zweck neben Abrechnung und Statistik ausdrücklich die Bereitstellung der Daten für die Polizei in Notfällen — funktional dasselbe wie der deutsche Meldeschein für Ferienwohnungen, nur über das Kurtaxenportal statt über ein Papierformular. Personenspezifische Daten werden nach Bezahlung und Kontrolle gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht und der Gast keine weitere Nutzung bewilligt hat. Zusätzlich verlangt Art. 40 des kantonalen Tourismusgesetzes von jedem Beherberger, für statistische Zwecke ein Logiernächteregister zu führen.

Attenzione

Haftung und Bussen: Art. 2 Abs. 2 hält fest, dass wer kurtaxenpflichtige Personen beherbergt, die Taxe einkassieren und überweisen muss, ansonsten er persönlich für die Bezahlung haftet. Vergessen Sie die Position beim Check-in, schulden Sie sie trotzdem, ohne den abgereisten Gast noch belasten zu können. Verstösse gegen das Reglement — namentlich der Versuch, sich der Zahlung zu entziehen, falsche oder unvollständige Angaben oder Verspätungen — werden nach Art. 11 mit Busse bis CHF 5'000 bestraft, ausgesprochen von der zuständigen kantonalen Behörde; die Zahlung der Busse hebt die Taxenschuld nicht auf. Verweigert ein Taxenschuldner die Angaben, kann der Gemeinderat nach erfolgloser Mahnung eine amtliche Einschätzung vornehmen, die einem vollstreckbaren Gerichtsentscheid gleichkommt und deren Kosten Sie tragen (Art. 8).


07

Capitolo 07 / 09

07 — Täsch und Randa: dieselbe Destination, dieselben Sätze

Zermatt bildet mit Täsch und Randa aufgrund einer Vereinbarung die Destination «Zermatt-Matterhorn». Anders als bei Davos und Klosters, wo eine gemeinsame Destination zwei unterschiedliche Tarife trägt, sind die drei Kurtaxenreglemente hier inhaltlich deckungsgleich: Das Reglement der Gemeinde Täsch nennt in Art. 5 denselben Ansatz von CHF 4.00 für alle Unterkunftsformen, denselben halben Satz für Kinder von 9 bis 16 Jahren, dieselbe Jahrespauschale von CHF 160.00 pro Bett und dieselbe Aufteilung des Ertrages auf CHF 2.60, CHF 0.40 und CHF 1.00. Wer Objekte in mehreren Gemeinden der Destination hat, führt trotzdem getrennte Abrechnungen — die Reglemente sind kommunal, auch wenn die Zahlen gleich sind. Für die Tourismusförderungstaxe gilt das nicht automatisch: Sie beruht auf einem eigenen Gemeindereglement, das je Gemeinde zu prüfen ist.

Wer die schweizerischen Rahmenbedingungen erst aufbaut — Bewilligungen, Steuern, Versicherung, Zweitwohnungsrecht — findet die vorgelagerten Schritte im Leitfaden Ferienwohnung vermieten in der Schweiz.


08

Capitolo 08 / 09

08 — Was sich automatisieren lässt und was nicht

Kurtaxenfragen sind reproduzierbar und kommen selten zu Bürozeiten: Warum kommt beim Check-in noch etwas dazu? Zahlt mein Achtjähriger? Ist der Bus inbegriffen? Gilt die Taxe auch für die Nacht der Abreise? Warum steht auf meiner Rechnung keine Beherbergungstaxe?

Das ist keine Compliance-Arbeit, sondern Gästekommunikation — und vollständig standardisierbar. Ein KI-Concierge auf WhatsApp beantwortet solche Fragen in über 25 Sprachen rund um die Uhr, versteht Text, Fotos und Sprachnachrichten und übernimmt in der Praxis 85 Prozent der Konversationen ohne Eingriff.

Aufgabe Manuell Automatisiert
Kurtaxe vor Anreise ankündigen E-Mail pro Buchung Nachricht bei Buchungsbestätigung
Kindersätze und Altersgrenze erklären 5–10 Min. pro Fall in der Konversation beantwortet
Erwartung «Gästekarte» korrigieren Diskussion beim Check-in vorab schriftlich geklärt
Personendaten für die Meldung einholen Formular am Check-in strukturierte Abfrage im Chat

Was die Automatisierung nicht übernimmt: die Bettenaufnahme im Inventar, die Meldung an Zermatt Tourismus, die Selbstdeklaration für die Tourismusförderungstaxe. Diese drei bleiben bei Ihnen.


09

Capitolo 09 / 09

09 — Fazit: eine Position für den Gast, eine für Sie

Die Kurtaxe Zermatt ist im Alltag simpel: CHF 4.00 für Erwachsene, CHF 2.00 von 9 bis 16 Jahren, unter 9 nichts, kein Saisonunterschied, keine Kategorien nach Unterkunftsart. Kompliziert wird es an drei Stellen. Erstens bei der zweiten Abgabe: Zermatt erhebt keine Beherbergungstaxe pro Nacht, sondern eine Tourismusförderungstaxe als Jahresbetrag nach Bettenzahl — sie gehört in Ihre Fixkosten, nicht auf die Gästerechnung. Zweitens bei der Jahrespauschale von CHF 160 pro Bett, die Ihre Eigennutzung abdeckt und jede entgeltliche Übernachtung eben nicht. Drittens beim Geschäftsjahr von November bis Oktober, das nicht dem Kalenderjahr folgt.

Vier Punkte für die nächste Saison: Bettenzahl im Inventar prüfen, jeden Gast am Anreisetag elektronisch melden, den aktuellen Betrag der Tourismusförderungstaxe schriftlich einholen, und die Kurtaxe in der Buchungsbestätigung ankündigen, statt sie beim Check-in zu erklären.


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Häufige Fragen

Die häufigsten Leserfragen.

Wie hoch ist die Kurtaxe in Zermatt?+

Die Kurtaxe beträgt CHF 4.00 pro Person und Übernachtung, einheitlich für alle Unterkunftsformen — Hotel, Ferienwohnung, Massenlager und Camping. Kinder zwischen 9 und 16 Jahren zahlen die Hälfte, also CHF 2.00, Kinder unter 9 Jahren sind befreit. Verbindlich ist das Kurtaxenreglement der Einwohnergemeinde Zermatt, in Kraft seit dem 1. November 2022. Einen Saisonzuschlag gibt es nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Kurtaxe und Beherbergungstaxe in Zermatt?+

Die Kurtaxe schuldet der Gast: CHF 4.00 pro Nacht, zweckgebunden für Information, Infrastruktur und Animation, ausdrücklich nicht für Werbung. Eine Beherbergungstaxe pro Übernachtung erhebt Zermatt nicht. Die Gemeinde nutzt Art. 27 des Walliser Tourismusgesetzes und erhebt an deren Stelle eine Tourismusförderungstaxe: einen Jahresbetrag, den Sie als Vermieter schulden und der die Vermarktung finanziert.

Wie viel Kurtaxe zahle ich für meine Zweitwohnung in Zermatt?+

Eigentümer und Nutzniesser, die ihr Objekt selbst nutzen oder dauerhaft vermieten, zahlen eine Jahrespauschale von CHF 160.00 pro Bett — hergeleitet aus CHF 4.00 mal 40 unterstellten Nächten. Jeder Schlafplatz zählt als ein Bett, ein Doppelbett als zwei. Eine Wohnung mit sechs Betten kostet damit CHF 960 pro Jahr, bevor der erste zahlende Gast eincheckt.

Ersetzt die Jahrespauschale die Kurtaxe für meine Feriengäste?+

Nein. Art. 4 Abs. 4 des Kurtaxenreglements hält fest, dass entgeltliche Vermietungen in der Jahrespauschale nicht inbegriffen sind: Für sie wird die Kurtaxe zusätzlich pro Übernachtung erhoben. Auch alle anderen Nutzungen fallen nicht unter die Pauschale. Eine Reduktion bei hoher Fremdbelegung, wie Davos sie kennt, sieht das Zermatter Reglement nicht vor.

Bis wann muss ich Gäste in Zermatt melden?+

Die Kurtaxenanmeldung erfolgt elektronisch und in der Regel am Tag der Anreise des Gastes über das Meldesystem von Zermatt Tourismus. Eine manuelle Abgabe ist nur auf Antrag zulässig und muss spätestens eine Woche nach Abreise erfolgen. Die Rechnung kommt im Folgemonat und ist innert 30 Tagen zahlbar; bei Verzug fallen nach Mahnung 5 Prozent Verzugszins an. Alle Beträge stammen aus dem Kurtaxenreglement und dem Reglement über die Tourismusförderungstaxe der Einwohnergemeinde Zermatt sowie aus dem Walliser Gesetz über den Tourismus und ersetzen keine Auskunft der Gemeinde oder von Zermatt Tourismus. Wie Verto AI die Gästekommunikation rund um Kurtaxe, Meldedaten und Check-in übernimmt, sehen Sie unter Preise — ab 24,90 € pro Apartment und Monat, keine Mindestlaufzeit, jederzeit kündbar.