Kurtaxe Davos 2026: Sätze, Jahrespauschale und Gästekarte
In Davos beträgt die Gästetaxe CHF 5.90 pro Person und Logiernacht — im Winter wie im Sommer derselbe Betrag, Kinder bis zum 12. Geburtstag sind befreit. Wer eine Zweitwohnung besitzt, zahlt stattdessen eine Jahrespauschale von CHF 168 pro Bett. Nachbargemeinde Klosters rechnet mit CHF 5.50 und einem eigenen Gesetz ab.
Capitolo 01 / 09
01 — Die Sätze in Davos: CHF 5.90 pro Person und Nacht
Davos erhebt keine «Kurtaxe» im engeren Sinn, sondern eine umfassende Gästetaxe. Rechtsgrundlage ist das Gemeindegesetz über die Erhebung der Kur-, Sport- und Verkehrstaxen (Gästetaxengesetz, DRB 23), angenommen in der Landschaftsabstimmung vom 18. Dezember 2005, Stand 12. August 2025. Die Beträge selbst stehen nicht im Gesetz, sondern im Tarifblatt zum Gästetaxengesetz (DRB 23.01, Stand 1. Dezember 2022):
| Unterkunft / Gästegruppe | Gästetaxe pro Logiernacht |
|---|---|
| Ordentlicher Tarif (Hotels, Ferienwohnungen, Camping) | CHF 5.90 |
| Gruppenunterkünfte, Ferien- und Kinderheime, abgelegene Berghütten | CHF 4.00 |
| Kliniken (ganzjährig) | CHF 1.70 |
| Organisierte Gruppenreisen Mai–November (ab 20 Personen, 2 Folgenächte im Hotel) | CHF 4.00 |
Als Gruppenunterkunft gilt nach den Ausführungsbestimmungen (DRB 23.1) ein Betrieb, in dem mindestens zwei Drittel der Betten in Vier- oder Mehrbettzimmern stehen. Eine normale Ferienwohnung fällt also nie darunter, auch wenn sie zehn Schlafplätze hat.
Befreit sind nach Art. 5 des Gesetzes: Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr, Gäste, die unentgeltlich im Haushalt einer in Davos unbeschränkt steuerpflichtigen Person übernachten, gemeldete Wochenaufenthalter, Schüler von Davoser Schulen sowie Personen in amtlicher, militärischer oder polizeilicher Funktion.
Winter- und Sommertaxe: getrennt geregelt, aktuell gleich hoch
Art. 7 des Gästetaxengesetzes trennt ausdrücklich zwei Perioden: die Wintertaxe vom 1. Dezember bis 30. April, die Sommertaxe vom 1. Mai bis 30. November. Das Tarifblatt setzt für beide Perioden denselben Ansatz von CHF 5.90 fest — der Saisonunterschied existiert also rechtlich, wirkt sich beim ordentlichen Tarif aber derzeit nicht auf den Betrag aus. Nur beim Gruppentarif für organisierte Reisen ist die Sommerperiode Voraussetzung.
Attenzione
Rechnen Sie nicht damit, dass CHF 5.90 dauerhaft gilt. Art. 25 erlaubt dem Grossen Landrat, die Taxen anzupassen, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise um mehr als 5 % vom Stand Dezember 2005 abweicht; eine Anpassung wird mindestens sechs Monate vor Inkrafttreten kommuniziert. Prüfen Sie den Ansatz vor jeder Saison im Tarifblatt.
Capitolo 02 / 09
02 — Warum Davos «Gästetaxe» sagt und nicht «Kurtaxe»
Die Begriffsverwirrung hat einen konkreten Grund: In Davos ist die Kurtaxe nur ein Teil der Gästetaxe. Art. 11 des Gesetzes teilt den Ertrag auf:
| Anteil | Quote | Verwendung |
|---|---|---|
| Kurtaxe | 58 % | touristische Einrichtungen und Angebote im Interesse der Gäste |
| Verkehrstaxe | 15 % | öffentlicher Verkehr für alle taxpflichtigen Gäste (VBD) |
| Sporttaxe | 23 % (max. CHF 2'300'000 pro Jahr) | Sportanlagen und Sportveranstaltungen |
| Ausgleichsfonds | 4 % (max. CHF 400'000 pro Jahr) | Aufenthalte von Teilnehmenden und Offiziellen bei Events |
Der Verkehrstaxen-Anteil ist der Grund, warum die Gästekarte gleichzeitig ein Fahrausweis ist: Art. 14 verpflichtet die Gemeinde, jedem gästetaxenpflichtigen Gast die Nutzung des öffentlichen Verkehrs im Rahmen der VBD-Tarifbestimmungen zu ermöglichen. Ausdrücklich verboten ist etwas anderes — Art. 1 Abs. 3 hält fest, dass Gästetaxengelder nicht für Werbung und nicht für ordentliche Gemeindeaufgaben verwendet werden dürfen.
Genau daneben steht deshalb eine zweite Abgabe, die Tourismusförderungsabgabe (TFA) nach dem Gemeindegesetz über die Tourismusförderungsabgabe (TFAG, in Kraft seit 1. Juni 2002). Sie finanziert Marktbearbeitung und Events, und sie schuldet nicht der Gast, sondern Sie als Vermieter. Details dazu in Abschnitt 07.
Nota
Praxisfolge: zwei Gegenstellen. Die Gästetaxe rechnen Sie mit der Davos Destinations-Organisation ab, die TFA mit dem Gemeindesteueramt. Diese Trennung gilt in ähnlicher Form in vielen Schweizer Destinationen — die Systematik dahinter finden Sie im Überblick zur Kurtaxe in der Schweiz.
Capitolo 03 / 09
03 — Klosters rechnet anders ab als Davos
«Davos Klosters» ist eine Destination, aber zwei Gemeinden mit zwei Gesetzen. Für Klosters gelten das Gesetz über Kurtaxen sowie über Abgaben für die Tourismusförderung (GKAT) und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (ABGKAT). Der Vollzug ist zwar seit dem Gemeindevorstandsbeschluss vom 9. Juli 2019 an die Davos Destinations-Organisation als amtliche Gästekontrollstelle delegiert — die Beträge sind aber andere.
| Davos | Klosters | |
|---|---|---|
| Ordentlicher Tarif pro Logiernacht | CHF 5.90 | CHF 5.50 |
| Sondertarif (Gruppenunterkünfte, Berghäuser, Camping, Maiensässe ausserhalb Siedlungsgebiet) | CHF 4.00 | CHF 4.50 |
| Jahrespauschale pro Bett und Kalenderjahr | CHF 168.00 | CHF 150.00 |
| Freiwillige Gästepauschale pro Bett und Jahr | CHF 50.00 | CHF 50.00 |
| TFA für Ferienwohnungen | nicht publiziert — beim Gemeindesteueramt erfragen | CHF 25.00 pro Bett und Jahr |
In Klosters gilt der Satz von CHF 5.50 laut der Gästekontrollstelle pro Nacht und Person ab 12 Jahren; Kinder von 6 bis 11 Jahren zahlen nichts, müssen aber gemeldet werden und erhalten eine Gästekarte. Wer ein Objekt in beiden Gemeinden besitzt, führt also zwei Kalkulationen — der gemeinsame Destinationsname ändert daran nichts.
Capitolo 04 / 09
04 — Die Davos Klosters Card: was Ihr Gast für die Taxe bekommt
Art. 18 des Gästetaxengesetzes verpflichtet Sie nicht nur zum Einzug der Taxe, sondern auch zur Abgabe der Gästekarte unter Angabe Ihrer Adresse. Die Karte ist nach Art. 11 der Ausführungsbestimmungen persönlich und nicht übertragbar und trägt Name, Kategorie, Gültigkeitsdauer und den Namen des Beherbergers.
Es gibt zwei Kategorien, und die Unterscheidung ist für Vermieter entscheidend:
- Davos Klosters Premium Card — nur für zahlende Gäste. Sie enthält laut Destination Davos Klosters die freie Nutzung des lokalen öffentlichen Verkehrs innerhalb definierter Tarifzonen (der Umfang hängt vom Standort der Unterkunft ab; Gäste in Dischma, Clavadel, Monstein, Sertig oder Wiesen haben die Seitentäler inbegriffen), ermässigte Bergbahntickets im Sommer sowie weitere Vergünstigungen. Hunde sind automatisch in der Karte ihrer Halterin oder ihres Halters inkludiert und fahren auf Bussen, Bahnen und allen Bergbahnen mit. Die Karte ist auch digital in der App «Davos Klosters Buddy» verfügbar.
- Davos Klosters Card Private — für Zweitwohnungsbesitzer, Dauermieter, unentgeltlich beherbergte Privatgäste und Klinikpatienten. Sie bringt ganzjährig Vorteile und Preisvorteile inklusive Teilnahme am Sommer- und Winterprogramm, ist aber ausdrücklich nicht die Premium Card.
Ein Detail, das teuer werden kann: Nach Art. 11a der Ausführungsbestimmungen kann ein Gast, dem Sie die Karte nicht ausgehändigt haben, sie direkt bei der Davos Destinations-Organisation beziehen — gegen eine Bearbeitungsgebühr von maximal CHF 20 pro Karte. Diese Gebühr und eine bereits eingezogene, aber nicht weitergeleitete Gästetaxe müssen Sie dem Gast anschliessend zurückerstatten.
Tip
Für die Gästekommunikation heisst das: Die Karte gehört in die Ankunftsinformation, nicht in eine Schublade. Wer Zonenplan und Bergbahn-Ermässigung erklärt bekommt, empfindet CHF 5.90 pro Nacht anders. Eine digitale Gästemappe ist dafür der einfachste Ort.
Capitolo 05 / 09
05 — Zweitwohnungen: Jahrespauschale statt Taxe pro Nacht
Das ist der Punkt, an dem ausländische Eigentümer regelmässig überrascht werden. Art. 9 des Gästetaxengesetzes verpflichtet Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter taxpflichtiger Unterkünfte, die Gästetaxe für sich und ihre Familie unabhängig von Dauer und Häufigkeit des Aufenthalts in Form einer Jahrespauschale zu entrichten. Grundeigentum in Davos befreit ausdrücklich nicht von der Taxpflicht (Art. 3 Abs. 5).
Die Pauschale beträgt CHF 168 pro Bett und Kalenderjahr. Die Bettenzahl wird nicht gezählt, sondern aus der Wohnungsgrösse abgeleitet — nach Art. 4 der Ausführungsbestimmungen auf Basis des aktuellen Grundbucheintrags:
| Wohnung | angerechnete Betten | Jahrespauschale Davos |
|---|---|---|
| 1 bis 1½ Zimmer | 2 | CHF 336 |
| 2 bis 2½ Zimmer | 3 | CHF 504 |
| 3 bis 3½ Zimmer | 4 | CHF 672 |
| 4 bis 4½ Zimmer | 5 | CHF 840 |
| 5 bis 5½ Zimmer | 6 | CHF 1'008 |
| 6 und mehr Zimmer | 7 | CHF 1'176 |
In Klosters gilt dieselbe Mechanik mit CHF 150 pro Bett; die Bettenzahl ergibt sich aus Art. 6 GKAT. Nach der Rechenweise, die die Gästekontrollstelle für die Tourismusförderungsabgabe publiziert (Zimmer + 1), sind es bei einer 3½-Zimmer-Wohnung 4 Betten, also CHF 600 pro Jahr. Lassen Sie sich Ihre Bettenzahl bei der Anmeldung schriftlich bestätigen — sie bestimmt beide Rechnungen.
Der Satz, der am meisten Geld kostet
Die Pauschale deckt Ihre Eigennutzung ab, nicht Ihr Geschäft. Art. 8a der Ausführungsbestimmungen ist hier unmissverständlich: Die Gästetaxe ist unabhängig von der bezahlten Jahrespauschale geschuldet, wenn die Unterkunft zusätzlich von nicht zur Familie gehörenden Gästen genutzt wird — ausdrücklich auch über Plattformen wie Airbnb. Jede entgeltliche Übernachtung wird zum ordentlichen Ansatz zusätzlich abgerechnet. Umgekehrt gilt auch: Wer pauschal abrechnet, kann nicht zusätzlich die ordentliche Taxe zahlen, um deren Leistungen zu beanspruchen (Art. 4 Abs. 1).
Vier Regeln daneben, die sich in der Renditerechnung bemerkbar machen:
- Reduktion bei häufiger Vermietung (Art. 7 AB): mindestens 10 Wochen nachgewiesene und abgerechnete Fremdbelegung → 25 %, mindestens 20 Wochen → 50 % Reduktion. Der Antrag muss bis 31. März bei der Davos Destinations-Organisation liegen und eine detaillierte Liste aller Vermietungen des Vorjahres enthalten (Name, Adresse, Mietbeginn und -ende, Anzahl Personen). Wurden alle Gäste elektronisch auf Ihrem Objekt gemeldet, wird die Reduktion automatisch berücksichtigt.
- Rückerstattung bei Nichtnutzung (Art. 9 Abs. 3 Gesetz, Art. 4 Abs. 3 AB): Wer nachweist, dass er und seine Familie die Wohnung nicht nutzen konnten, bekommt die Pauschale zurück oder verrechnet. Der Nachweis läuft in der Regel über den Stromverbrauch und gilt als erbracht bei unter 80 kWh pro Kalenderjahr für 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen und unter 120 kWh für grössere Wohnungen. Klosters kennt dieselben Schwellen und akzeptiert zusätzlich eine Nutzung an weniger als 15 Tagen.
- Dauermieter ab drei Monaten zahlen mindestens die halbe Jahresgebühr, angefangene Monate zählen voll (Art. 5 lit. a AB). Vermieten Sie länger als drei Monate an eine Person ohne Wohnsitz in der Gemeinde, müssen Sie Name und Adresse melden; die Destinations-Organisation rechnet dann direkt mit dem Mieter ab.
- Eigentümer- und Mietergemeinschaften zahlen einen Zuschlag von CHF 50 pro Bett und Kalenderjahr (Art. 3 Abs. 1 lit. c AB; in Klosters Art. 9 ABGKAT). Für unentgeltlich beherbergte Gäste können Sie statt der ordentlichen Taxe eine freiwillige Gästepauschale von CHF 50 pro gemeldetes Bett und Jahr entrichten — kommerzielle Mieter sind davon nicht erfasst.
Dato
Rechenbeispiel: Eine 3½-Zimmer-Wohnung in Davos kostet CHF 672 Jahrespauschale, bevor der erste zahlende Gast eincheckt. Vermieten Sie 12 Wochen im Jahr, sinkt sie auf CHF 504 — die Gästetaxen der zahlenden Gäste kommen in voller Höhe dazu. Ohne saubere elektronische Meldung fällt der Rabatt weg, obwohl Sie Anspruch darauf hätten.
Capitolo 06 / 09
06 — Registrieren, melden, abrechnen: Ablauf und Fristen
Davos hat die Pflichten in den letzten Jahren zweimal verschärft — 2021 mit der Registrierungspflicht, 2025 mit der Ausweitung auf Vermittler.
- Objektnummer beantragen. Art. 9a der Ausführungsbestimmungen: Jeder Beherberger muss vor der ersten taxpflichtigen Beherbergung bei der Davos Destinations-Organisation eine Registrierungsnummer (Objektnummer) beantragen.
- Nummer oder Adresse publizieren. In Angeboten, Inseraten und Werbemassnahmen, insbesondere im Internet, muss entweder die vollständige Adresse (Strasse, Hausnummer, Ort) oder die Registrierungsnummer stets ersichtlich sein. Bietet die Plattform ein Formularfeld dafür, ist es zu benutzen; sonst gehört die Angabe in den Titel des Angebots, die Nummer gekennzeichnet mit dem Kürzel «Reg-Nr.». Seit dem 12. August 2025 trifft diese Pflicht über Art. 17a des Gesetzes auch Vermittler, ausdrücklich inklusive Betreiber digitaler Online-Plattformen.
- Beim Gemeindesteueramt als Vermieter registrieren und die TFA entrichten.
- Jeden Gast elektronisch melden. Art. 10 AB: Ankunft innert 24 Stunden, Abreise spätestens am nächsten Werktag, über die elektronische Plattform der Davos Destinations-Organisation. Meldeformulare zu ausländischen Gästen werden dort mindestens ein Jahr gespeichert und der Polizei jederzeit zur Verfügung gestellt — funktional dasselbe wie der Meldeschein für Ferienwohnungen in Deutschland, nur über das Taxenportal.
- Fälligkeit beachten. Die bei Gästen eingezogenen Taxen werden am Tag der Abreise fällig (Art. 19 Abs. 1), pauschalierte Taxen im Voraus mit Beginn der Rechnungsperiode (Abs. 2). Die Rechnung stellt die Destinations-Organisation. In Klosters melden Beherberger die Logiernächte des Vormonats bis zum 5. Tag des Folgemonats, Anmeldescheine sind fünf Jahre aufzubewahren.
- Kontrollen einplanen. Die Destinations-Organisation darf Kontrollen durchführen, Unterlagen verlangen und in angemessenem Rahmen Zutritt zu den Räumlichkeiten erhalten (Art. 20). Kommt ein Pflichtiger trotz Mahnung nicht nach, wird die Taxe nach Ermessen veranlagt (Art. 21).
Attenzione
Haftung und Bussen: Art. 16 Abs. 2 stellt fest, dass der Beherberger solidarisch mit dem Gast für die Gästetaxe haftet. Widerhandlungen werden nach Art. 27 mit Busse von CHF 50 bis CHF 10'000 bestraft, bei Gewinnsucht ohne Bindung an den Höchstbetrag; hinterzogene Taxen sind zusätzlich nachzuzahlen.
Capitolo 07 / 09
07 — Die Tourismusförderungsabgabe: die zweite Rechnung
Die TFA schulden nach dem TFAG natürliche und juristische Personen, die auf Gemeindegebiet tätig sind und vom Tourismus profitieren — Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Kliniken, Handel, Gastronomie, Gewerbe, Bergbahnen, Landwirtschaft. Jede abgabepflichtige Person muss jährlich eine Selbstdeklaration einreichen; wer das nicht tut, wird nach Ermessen taxiert.
Für Davos sind die konkreten Ansätze für Ferienwohnungen nicht in der öffentlichen Gesetzessammlung publiziert. Die Gemeinde verweist dafür auf die Steuerverwaltung (Kontakt auf gemeindedavos.ch, Tel. 081 414 30 73). Fragen Sie den Betrag für Ihr Objekt dort schriftlich ab und erfinden Sie keinen: Er hängt von Betriebsart und Grösse ab. In Klosters ist die Höhe dagegen publiziert — Art. 20 ABGKAT nennt für Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Privatzimmer CHF 25 pro Bett und Jahr, was die Gästekontrollstelle als «(Zimmer + 1) × CHF 25» kommuniziert; eine 3½-Zimmer-Wohnung kostet damit CHF 100 pro Jahr.
Zwei Sonderfälle, die Davos explizit adressiert:
- Vermietung nur während des WEF. Auch wenn Sie Ihre Wohnung ausschliesslich in der WEF-Woche vermieten, ist die TFA bei der Gemeinde zu zahlen und die Gästetaxe mit der Destinations-Organisation abzurechnen. Das gilt ebenso, wenn Sie die Wohnung einer Agentur oder dem WEF direkt zur Verfügung stellen — die Gästetaxen werden dann direkt mit der Agentur beziehungsweise dem WEF abgerechnet.
- Juristische Personen als Eigentümer. In Klosters wird die Jahrespauschale nur dann erhoben, wenn die Wohnung ausschliesslich oder vorwiegend von Angehörigen derselben Familie genutzt wird. In allen anderen Fällen sind sämtliche Logiernächte einzeln zu melden und zum ordentlichen Tarif abzurechnen (Art. 10 ABGKAT).
Wer nach Davos oder Klosters expandiert und die schweizerischen Rahmenbedingungen erst aufbaut, findet die vorgelagerten Schritte — Bewilligungen, Steuern, Versicherung — im Leitfaden Ferienwohnung vermieten in der Schweiz.
Capitolo 08 / 09
08 — Die Fragen, die Gäste immer stellen
Kurtaxe erzeugt reproduzierbare Rückfragen, und sie kommen selten zu Bürozeiten: Warum kommt beim Check-in noch etwas dazu? Zahlt mein elfjähriges Kind? Gilt die Karte im Bus nach Klosters? Sind die Bergbahnen inbegriffen oder nur ermässigt? Bekommt der Hund eine Karte?
Das ist keine Compliance-Arbeit, sondern Routine — und vollständig standardisierbar. Ein KI-Concierge auf WhatsApp beantwortet solche Fragen in über 25 Sprachen rund um die Uhr, versteht Text, Fotos und Sprachnachrichten und übernimmt in der Praxis 85 Prozent der Konversationen ohne Eingriff.
| Aufgabe | Manuell | Automatisiert |
|---|---|---|
| Gästetaxe vor Anreise ankündigen | E-Mail pro Buchung | Nachricht bei Buchungsbestätigung |
| Kindersätze und Befreiungen erklären | 5–10 Min. pro Fall | in der Konversation beantwortet |
| Premium Card und Tarifzonen erläutern | Zettel in der Wohnung | Chat mit Zonenhinweis und App-Link |
| Personendaten für die Meldung einholen | Formular am Check-in | strukturierte Abfrage im Chat |
Was die Automatisierung nicht übernimmt: die Objektnummer, die Meldung an die Destinations-Organisation, die Selbstdeklaration für die TFA. Diese drei bleiben bei Ihnen.
Capitolo 09 / 09
09 — Fazit: ein Satz, zwei Gemeinden, zwei Abgaben
Die Kurtaxe Davos ist im Alltag einfacher, als ihr Name vermuten lässt: CHF 5.90 pro Person und Nacht, Kinder unter 12 frei, kein Saisonunterschied beim ordentlichen Tarif. Kompliziert wird es an drei Stellen — bei der Jahrespauschale für Zweitwohnungen, die Ihre Eigennutzung abdeckt und die Vermietung eben nicht; bei der Grenze zu Klosters, wo CHF 5.50 und ein eigenes Gesetz gelten; und bei der Tourismusförderungsabgabe, die Sie selbst schulden und die in Davos nur auf Anfrage beziffert wird.
Vier Punkte für die nächste Saison: Objektnummer beantragen und im Inserat führen, jeden Gast innert 24 Stunden elektronisch melden, den Reduktionsantrag bis 31. März stellen und den Ansatz im Tarifblatt gegenprüfen, bevor Sie ihn in Ihre Preise einrechnen.
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Verto in der Praxis
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