Kurtaxe Saas-Fee 2026: Sätze, SaastalCard und Jahrespauschale
Die Kurtaxe in Saas-Fee beträgt im Sommer CHF 7.00 pro Person und Übernachtung, im Winter CHF 4.50 — Kinder zwischen 6 und 16 Jahren zahlen die Hälfte, Kinder unter 6 Jahren nichts. Wer eine Ferienwohnung selbst nutzt, zahlt statt der Nachttaxe eine Jahrespauschale ab CHF 660 pro Objekt. Dieselben Ansätze gelten in Saas-Grund, Saas-Almagell und Saas-Balen.
Capitolo 01 / 09
01 — Die Sätze: CHF 7.00 im Sommer, CHF 4.50 im Winter
Rechtsgrundlage ist das Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Saas-Fee, erlassen von der Urversammlung und homologiert vom Staatsrat des Kantons Wallis. Es stützt sich auf das kantonale Gesetz über den Tourismus vom 9. Februar 1996 und die Verordnung dazu vom 10. Dezember 2014. Artikel 5 nennt die Ansätze pro Übernachtung, getrennt nach Saison:
| Unterkunftsart | Wintersaison (1. Nov.–31. Mai) | Sommersaison (1. Juni–31. Okt.) |
|---|---|---|
| Hotels, B&B, Jugendherbergen | CHF 4.50 | CHF 7.00 |
| Ferienwohnungen, Gästezimmer, Airbnb | CHF 4.50 | CHF 7.00 |
| Gruppenhäuser | CHF 4.50 | CHF 4.50 |
| Camping | CHF 4.50 | CHF 4.50 |
| Berghütten (z. B. SAC) | CHF 2.00 | CHF 2.00 |
Der Saisonunterschied ist im Reglement begründet, nicht willkürlich: Artikel 5 Absatz 1 hält fest, dass unterschieden wird, «da der Gast je nach Saison von unterschiedlichen Leistungen der elektronischen Gästekarte (eGk) profitiert». Im Sommer sind die Bergbahnen in der Karte inbegriffen, im Winter nicht — dazu Abschnitt 04.
Zwei Regeln zu Kindern und eine Liste von Ausnahmen entscheiden über den Rest Ihrer Kalkulation. Kinder zwischen 6 und 16 Jahren bezahlen die Hälfte des Ansatzes (Art. 5 Abs. 4), also CHF 3.50 im Sommer und CHF 2.25 im Winter. Kinder unter 6 Jahren sind ganz befreit (Art. 3 lit. c). Befreit sind ausserdem: Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde; Personen, die unentgeltlich bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehörigen übernachten (Angehörige sind Personen der grosselterlichen Parentel und deren Ehegatten); Schüler, Lehrlinge und Studenten der vom Staat Wallis anerkannten und subventionierten Schulen während der Schulperiode; Patienten und Insassen bewilligter Spitäler, Alters- und Pflegeheime; sowie Angehörige von Armee, Zivilschutz und Feuerwehr im Dienst.
Nota
Gruppenhäuser, Campingbetriebe und Berghütten können bei der Inkassostelle beantragen, zum Ansatz der Ferienwohnungen abzurechnen (Art. 5 Abs. 5). Der Grund ist der Zugang zur elektronischen Gästekarte: Wer den höheren Satz abrechnet, darf unter den gleichen Bedingungen an der eGk teilnehmen und von ihren Leistungen profitieren.
Dato
Rechenbeispiel für eine Familie: zwei Erwachsene und zwei Kinder (8 und 14 Jahre), sieben Nächte in einer Ferienwohnung. Im Sommer 2 × CHF 7.00 × 7 plus 2 × CHF 3.50 × 7 = CHF 147.00. Im Winter 2 × CHF 4.50 × 7 plus 2 × CHF 2.25 × 7 = CHF 94.50. Der Saisonunterschied auf eine einzige Buchung beträgt CHF 52.50 — Grund genug, den Posten in der Preisanzeige sauber zu trennen.
Capitolo 02 / 09
02 — Kurtaxe, Servicebeitrag, Tourismusförderung: drei Posten, ein Missverständnis
Artikel 1 des Reglements bindet den Kurtaxenertrag zweck: Er dient der Finanzierung eines Informations- und Reservationsdienstes, der Animation vor Ort und dem Bau und Betrieb von Anlagen für Tourismus, Kultur und Sport. Und er darf weder für die Tourismuswerbung noch für ordentliche Gemeindeaufgaben verwendet werden (Art. 1 Abs. 3). Diese Sperre ist der Grund, warum in Schweizer Destinationen regelmässig eine zweite Abgabe neben der Kurtaxe steht — die Systematik dahinter steht im Überblick zur Kurtaxe in der Schweiz.
Im Saastal heisst der zweite Posten Servicebeitrag. Nach der Kurtaxen-Übersicht von Saastal Tourismus zahlen Partnerbetriebe, deren Gäste die SaastalCard erhalten, zusätzlich zur Kurtaxe:
| Posten | Winter | Sommer |
|---|---|---|
| Kurtaxe (Erwachsene) | CHF 4.50 | CHF 7.00 |
| Servicebeitrag | CHF 2.50 exkl. MWST | CHF 3.50 exkl. MWST |
| Kinder 6–15.99 Jahre | halber Ansatz | halber Ansatz |
Attenzione
Zwei Einschränkungen, die Sie kennen sollten. Erstens: Der Servicebeitrag steht nicht im kommunalen Kurtaxenreglement, sondern nur auf der Seite der Destinationsorganisation — er ist also ein vertraglicher Beitrag an Saastal Tourismus AG und keine hoheitliche Abgabe. Genau dazu passt, dass er «exkl. MWST» ausgewiesen wird: Eine Kurtaxe wäre nicht mehrwertsteuerpflichtig, eine Dienstleistung ist es. Zweitens: In der öffentlichen Reglementssammlung der Gemeinde Saas-Fee ist kein separates Reglement über eine Beherbergungstaxe oder eine Tourismusförderungstaxe publiziert. Ob für Ihr Objekt neben Kurtaxe und Servicebeitrag noch eine dritte Abgabe anfällt, klären Sie deshalb direkt: Gemeinde Saas-Fee, gemeinde@3906.ch, Tel. +41 27 958 11 88, beziehungsweise Saastal Tourismus AG, info@saas-fee.ch, Tel. +41 27 958 18 58. Erfinden Sie keinen Betrag und übernehmen Sie keinen aus einem Buchungsportal.
Capitolo 03 / 09
03 — Vier Gemeinden, ein Tarif — aber nicht eine Pauschale
«Saas-Fee/Saastal» ist eine Destination und ein Tarifgebiet, aber vier eigenständige Gemeinden mit vier eigenen Reglementen. Die Nachttaxen sind in allen vier identisch. Die Jahrespauschale für Zweitwohnungen ist es nicht:
| Gemeinde | Nachttaxe FeWo Winter / Sommer | Jahrespauschale je Objekt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Saas-Fee | CHF 4.50 / CHF 7.00 | CHF 660 / 1'320 / 1'980 | Kurtaxenreglement Saas-Fee |
| Saas-Grund | CHF 4.50 / CHF 7.00 | CHF 660 / 1'320 / 1'980 | Kurtaxenreglement Saas-Grund |
| Saas-Almagell | CHF 4.50 / CHF 7.00 | CHF 660 / 1'320 / 1'980 | Kurtaxenreglement Saas-Almagell |
| Saas-Balen | CHF 4.50 / CHF 7.00 | CHF 363 / 726 / 1'089 | Kurtaxenreglement Saas-Balen |
Der Unterschied bei Saas-Balen ist keine Rundung, sondern eine andere Annahme: Saas-Fee, Saas-Grund und Saas-Almagell rechnen die Pauschale auf einen durchschnittlichen Belegungsgrad von 60 Tagen hoch, Saas-Balen auf 33 Tage. Alles andere — Ansätze, Ausnahmen, Fristen, Bussenrahmen — ist in den vier Texten praktisch wortgleich, bis hin zur Nummerierung der Artikel.
Tip
Für Eigentümer mit mehreren Objekten heisst das: Der Tarif für Ihre Gäste ist im ganzen Tal derselbe, Ihre eigene Rechnung nicht. Prüfen Sie die Pauschale immer am Reglement der Gemeinde, in der das Objekt steht, nicht an der Destinationsseite.
Capitolo 04 / 09
04 — Die SaastalCard: was Ihr Gast für die Taxe bekommt
Der Gegenwert ist im Saastal ungewöhnlich konkret, und er ist der Grund für die zwei Saisontarife. Nach den Angaben von Saastal Tourismus umfasst die SaastalCard:
- Sommer und Herbst: freie Fahrt mit den Bergbahnen im Saastal — ausgenommen die Metro Alpin — sowie freie Fahrt mit dem Postauto im Tal. Für die Metro Alpin gibt es das Kombiangebot «Metro Plus» (Retourfahrt plus Eintritt VirtuAllalin) zum Spezialpreis von CHF 45, für Kinder CHF 30.
- Winter: freie Fahrt mit dem Postauto sowie Ermässigungen, etwa auf Parking und Langlauf. Die Bergbahnen sind im Winter nicht inbegriffen — dort gilt der normale Skipass.
- Ganzjährig: freiwillige Ermässigungen von Partnerbetrieben. Das Hallen- und Freibad Aqua Allalin wird auf der Destinationsseite unter diesen Vergünstigungen geführt, ist also nicht in der Karte enthalten. Welche Ermässigung aktuell gilt, prüfen Sie vor der Saison bei Saastal Tourismus — die Liste ändert sich.
Entscheidend für Vermieter ist die Unterscheidung zwischen Partner- und Nicht-Partnerbetrieben. Die SaastalCard wird ausschliesslich von teilnehmenden Partnerbetrieben ausgegeben, nicht vom Tourismusbüro. Gäste eines Nicht-Partnerbetriebs zahlen dieselbe Kurtaxe, erhalten die Karte aber nicht automatisch; laut der englischen Fassung der Destinationsseite kann ihnen die Karte gegen einen Zuschlag von maximal CHF 3.80 pro Nacht angeboten werden, und dieser Zuschlag muss im Mietvertrag erwähnt werden. Beide Angaben stammen von der Destinationsorganisation, nicht aus dem Reglement — lassen Sie sich die Bedingungen für Ihren Betrieb schriftlich bestätigen, bevor Sie sie in ein Inserat schreiben.
Für die Gästekommunikation ist das der teuerste Satz des Artikels: Eine Familie, die im Sommer CHF 147.00 Kurtaxe zahlt und dafür alle Bergbahnen ausser einer und das Postauto im ganzen Tal nutzt, empfindet den Betrag völlig anders als eine Familie, die ihn kommentarlos auf der Abrechnung findet. Der Platz für diese Erklärung ist die Ankunftsinformation, zum Beispiel eine digitale Gästemappe — nicht ein Zettel in der Schublade.
Capitolo 05 / 09
05 — Die Jahrespauschale: Betten nach Zimmerzahl, nicht nach Matratzen
Hier trennt sich das Saastal deutlich von anderen Walliser und Bündner Destinationen. Artikel 4 Absatz 2 des Reglements verpflichtet den kurtaxenpflichtigen Eigentümer einer Ferienwohnung, der sein Objekt selbst nutzt oder nebst der Selbstnutzung auch noch gelegentlich vermietet, die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale zu zahlen. Als Selbstnutzung gilt ausdrücklich auch die Nutzung durch Familienangehörige. Dasselbe gilt, wenn Sie das Objekt in Dauermiete an eine kurtaxenpflichtige Person vergeben, die es selbst nutzt oder gelegentlich weitervermietet (Abs. 3).
Die Höhe leitet Artikel 6 in zwei Schritten ab. Erstens ein Mischansatz: CHF 5.50, berechnet aus 60 Prozent des Winteransatzes und 40 Prozent des Sommeransatzes (0,6 × 4.50 + 0,4 × 7.00 = 5.50). Zweitens ein unterstellter Belegungsgrad von 60 Tagen und ein Bettenfaktor, der sich aus der Zimmerzahl ergibt — nicht aus der Anzahl Schlafplätze, die Sie tatsächlich aufstellen:
| Wohnung | angerechnete Betten | Faktor | Jahrespauschale |
|---|---|---|---|
| bis und mit 2 Zimmer | in der Regel 2 | 2 | CHF 660.00 |
| mehr als 2 bis und mit 3½ Zimmer | in der Regel 4 | 4 | CHF 1'320.00 |
| mehr als 3½ Zimmer | in der Regel 6 | 6 | CHF 1'980.00 |
Die Rechnung geht auf: CHF 5.50 × 60 Tage × Faktor. In Saas-Balen ist die Mechanik identisch, nur mit 33 Tagen — CHF 363.00, CHF 726.00 und CHF 1'089.00.
Der Absatz, der Geld spart
Mit der Jahrespauschale sind alle kurtaxenpflichtigen Übernachtungen im Objekt einschliesslich der gelegentlichen Vermietung abgegolten (Art. 4 Abs. 4). Das ist der grosse Unterschied zu Destinationen wie Davos oder Zermatt: Dort deckt die Pauschale ausdrücklich nur die Eigennutzung, und jede entgeltliche Übernachtung wird zusätzlich abgerechnet. Im Saastal nicht — solange die Vermietung «gelegentlich» bleibt.
Zwei Gegenstücke dazu stehen in denselben Artikel:
- Der nicht kurtaxenpflichtige Eigentümer — also zum Beispiel eine Person mit Wohnsitz in der Gemeinde — rechnet die in seinem Objekt anfallenden kurtaxenpflichtigen Übernachtungen effektiv ab (Art. 4 Abs. 5).
- Der Eigentümer einer gewerblich vermieteten Ferienwohnung rechnet ebenfalls effektiv ab (Art. 4 Abs. 6). Für ihn gibt es keine Pauschale.
Dato
Vergleich, der die Grössenordnung zeigt: Eine 3½-Zimmer-Wohnung in Saas-Fee kostet als Zweitwohnung CHF 1'320 pro Jahr — Eigennutzung und gelegentliche Vermietung inklusive. Dieselbe Wohnung in Davos kostet CHF 672 Jahrespauschale, aber dort kommt für jede zahlende Übernachtung CHF 5.90 pro Person hinzu. Ab etwa 110 verkauften Personennächten wird das Saastaler Modell günstiger. Wer viel vermietet, fällt allerdings ohnehin in die gewerbliche Kategorie.
Capitolo 06 / 09
06 — «Gelegentlich» oder «gewerblich»: was die Teilrevision geändert hat
Genau an dieser Grenze hat Saas-Fee 2024 bis 2026 nachgeschärft, und das ist die wichtigste Neuigkeit für Vermieter im Tal. Die alte Fassung von Artikel 4 definierte gewerbliche Vermietung mechanisch: Als gewerblich vermietet galten Ferienwohnungen, «welche im Direktreservationssystem der Destination aufgeführt und während mindestens 40 Wochen buchbar sind».
In der Abstimmungsvorlage zur Teilrevision begründet die Gemeinde die Änderung offen: Das Reglement sei seit dem 1. Mai 2016 in Kraft, seither habe sich «gerade im Bereich der Buchungsplattformen viel verändert», weshalb die Verknüpfung der Definition mit dem Direktreservationssystem der Destination «nicht mehr zeitgemäss» sei. Nach Rücksprache mit der zuständigen Dienststelle des Kantons Wallis wurde Artikel 4 neu gefasst.
Der Ablauf, weil er den Stand belegt: Der Gemeinderat genehmigte die Änderung am 11. November 2024 einstimmig, die Urversammlung nahm sie am 9. Dezember 2024 an, der Staatsrat homologierte sie an der Sitzung vom 21. Januar 2026. Saas-Grund hat denselben Schritt gemacht — Teilrevision im Gemeinderat am 6. Januar 2025, Urversammlung am 20. Februar 2025, Homologation durch den Staatsrat am 29. Oktober 2025.
Attenzione
Für Saas-Almagell und Saas-Balen enthalten die publizierten Reglementsfassungen noch den alten Wortlaut mit der 40-Wochen-Regel. Ob dort inzwischen ebenfalls revidiert wurde, ist nicht öffentlich dokumentiert: bei der jeweiligen Gemeinde erfragen, nicht aus Saas-Fee ableiten.
Praktische Folge der Neufassung: Es gibt keine Wochenzahl mehr, an der Sie sich festhalten können. Was zählt, ist das Nutzungsmuster — Selbstnutzung mit gelegentlicher Vermietung führt zur Pauschale, ein durchgehend am Markt angebotenes Objekt zur effektiven Abrechnung. Wenn Ihr Fall im Grenzbereich liegt, lassen Sie ihn von der Inkassostelle einordnen und behalten Sie die Antwort schriftlich.
Capitolo 07 / 09
07 — Melden, abrechnen, Fristen
Der Ablauf steht in Artikel 7 und ist knapp, aber verbindlich:
- Kurtaxenmeldung elektronisch am Tag der Anreise des Gastes (Art. 7 Abs. 1). Keine Sammelmeldung am Monatsende.
- Manuelle Abgabe nur auf Antrag. Die mit dem Inkasso beauftragte Organisation kann Meldescheine auf Papier genehmigen; dann muss die Abgabe in jedem Fall spätestens eine Woche nach Ankunft des Gastes erfolgen (Abs. 2).
- Sonderregel für Berghütten: Abgabe manuell und spätestens am 31. Oktober (Sommersaison) beziehungsweise 31. Mai (Wintersaison) (Abs. 3).
- Rechnung im Folgemonat. Die Inkassostelle stellt die geschuldeten Kurtaxen im darauffolgenden Monat in Rechnung; zahlbar innert 30 Tagen nach Erhalt (Abs. 4).
- Jahrespauschale einmal pro touristischem Geschäftsjahr, ebenfalls zahlbar innert 30 Tagen nach Erhalt (Abs. 5).
Wer haftet, ist ebenso klar geregelt. Artikel 2 Absatz 2: Wer kurtaxenpflichtige Personen beherbergt, muss die Taxe bei diesen einkassieren und dem Erhebungsorgan überweisen, «ansonsten haftet er persönlich für die Bezahlung». Steuersubjekt ist der Gast, Haftungssubjekt sind Sie. Vergessen Sie den Posten beim Check-in, schulden Sie ihn trotzdem.
Dazu drei Durchsetzungsinstrumente: Das Erhebungsorgan darf Kontrollen über die Ordnungsmässigkeit der Überweisung durchführen (Art. 9). Wer Angaben verweigert oder nicht fristgerecht zahlt, wird nach erfolgloser Mahnung amtlich eingeschätzt — diese Einschätzung kommt einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil im Sinne von Artikel 80 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs gleich, und die Kosten trägt der Taxenschuldner (Art. 10). Verstösse, namentlich der Versuch, sich der Zahlung zu entziehen, falsche Angaben oder verschuldete Verspätungen, werden mit Busse bis CHF 5'000.00 bestraft (Art. 11).
Die Meldung erfüllt nebenbei eine zweite Funktion: Über sie läuft nach Artikel 12 auch die Logiernächtestatistik. Funktional ist das dasselbe wie der Meldeschein für Ferienwohnungen in Deutschland, nur elektronisch und über die Kurtaxenplattform.
Capitolo 08 / 09
08 — Die Fragen, die im Saastal immer kommen
Kurtaxe erzeugt reproduzierbare Rückfragen, und sie treffen selten zu Bürozeiten ein: Warum ist die Taxe im Sommer höher als im Winter? Zahlt mein fünfjähriges Kind? Sind die Bergbahnen wirklich inbegriffen — auch die Metro Alpin? Gilt das Postauto bis Saas-Almagell? Bekommen wir die Karte bei der Ankunft oder am Bahnhof?
Das ist keine Compliance-Arbeit, sondern Routine, und sie ist vollständig standardisierbar. Ein KI-Concierge auf WhatsApp beantwortet solche Fragen in über 25 Sprachen rund um die Uhr, versteht Text, Fotos und Sprachnachrichten und übernimmt in der Praxis 85 Prozent der Konversationen ohne Eingriff.
| Aufgabe | Manuell | Automatisiert |
|---|---|---|
| Kurtaxe vor Anreise ankündigen | E-Mail pro Buchung | Nachricht bei Buchungsbestätigung |
| Sommer- und Wintersatz erklären | 5–10 Min. pro Fall | in der Konversation beantwortet |
| SaastalCard und Bergbahn-Ausnahme erläutern | Zettel in der Wohnung | Chat mit Hinweis auf Metro Alpin |
| Personendaten für die Meldung einholen | Formular am Check-in | strukturierte Abfrage im Chat |
Was die Automatisierung nicht übernimmt: die Meldung am Anreisetag, die Abrechnung mit der Inkassostelle und die Einordnung Ihres Objekts als gelegentlich oder gewerblich vermietet. Diese drei bleiben bei Ihnen.
Capitolo 09 / 09
09 — Fazit: zwei Saisons, vier Gemeinden, eine Pauschale mit Vorteil
Die Kurtaxe Saas-Fee ist im Alltag übersichtlich: CHF 7.00 pro Person und Nacht im Sommer, CHF 4.50 im Winter, halber Satz für Kinder von 6 bis 16 Jahren, nichts unter 6. Dieselben Sätze gelten in Saas-Grund, Saas-Almagell und Saas-Balen.
Drei Punkte verdienen mehr Aufmerksamkeit als der Tarif. Die Jahrespauschale für selbst genutzte Zweitwohnungen deckt im Saastal — anders als in Davos oder Zermatt — die gelegentliche Vermietung mit ab; sie kostet CHF 660, CHF 1'320 oder CHF 1'980 je nach Zimmerzahl, in Saas-Balen deutlich weniger. Die Grenze zur gewerblichen Vermietung ist seit der Teilrevision nicht mehr an eine Wochenzahl geknüpft, sondern an das Nutzungsmuster. Und neben der Kurtaxe steht der Servicebeitrag von CHF 2.50 beziehungsweise CHF 3.50 exkl. MWST, der aus dem Angebot der Destinationsorganisation stammt und nicht aus dem Reglement.
Vier Aufgaben für die nächste Saison: jeden Gast am Anreisetag elektronisch melden, die Kurtaxe separat ausweisen statt im Nächtigungspreis verstecken, die Einordnung Ihres Objekts bei der Inkassostelle schriftlich bestätigen lassen und die Zusatzposten bei Gemeinde und Saastal Tourismus abfragen, bevor Sie Preise für 2027 kalkulieren.
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