Ortstaxe Salzburg 2026: Sätze, Fristen, Befreiungen
In der Stadt Salzburg zahlt jeder Gast seit 1. Mai 2025 3,50 € pro Person und Nacht — 3,00 € Nächtigungsabgabe plus 0,50 € Mobilitätsbeitrag. Am 1. Oktober 2026 steigt der gesetzliche Höchstsatz für Ortsklasse A und B von 4,00 € auf 5,00 €. Unten stehen die verifizierten Sätze, die Meldefristen der MA 4/03 und die Unterschiede zu den Tourismusgemeinden im Land.
Capitolo 01 / 13
01 — In Salzburg heißt sie nicht Ortstaxe
Wer im Land Salzburg vermietet, sucht nach „Ortstaxe" und findet im Gesetz ein anderes Wort. Die Abgabe auf Übernachtungen heißt hier allgemeine Nächtigungsabgabe und steht im Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG). „Ortstaxe" ist der umgangssprachliche Sammelbegriff, den Gäste aus Wien, Kärnten oder Oberösterreich mitbringen — auf Rechnungen und Formularen taucht er in Salzburg kaum auf.
Die Systematik ist die übliche: Wirtschaftlich trägt die Abgabe der Gast, eingehoben und abgeführt wird sie von Ihnen. Gegenüber der Abgabenbehörde sind Sie Abgabenschuldner. Wer eine Nächtigung nicht meldet, bekommt die Nachforderung selbst — nicht der Gast, der längst abgereist ist.
Zwei Abgaben werden dabei regelmäßig verwechselt:
| Nächtigungsabgabe | Tourismusbeitrag | |
|---|---|---|
| Wer zahlt wirtschaftlich | der Gast | der Unternehmer |
| Bemessung | Fixbetrag pro Person und Nacht | Umsatz, gestaffelt nach Ortsklasse und Berufsgruppe |
| Rechtsgrundlage | Salzburger Nächtigungsabgabengesetz | Salzburger Tourismusgesetz |
| Auf der Gastrechnung | ja, als Durchlaufposten | nein |
Beide fallen nebeneinander an. Wer nur die Nächtigungsabgabe kalkuliert, hat den Beitrag vergessen, der ihn selbst trifft. Welche Bewilligungen, Bettengrenzen und Gewerbepflichten in Österreich daneben gelten, fasst der Leitfaden Ferienwohnung in Österreich vermieten zusammen.
Capitolo 02 / 13
02 — Ortsklassen: das Gesetz nennt Höchstsätze, nicht Ihren Satz
Hier liegt der Fehler, der sich durch die meisten Online-Übersichten zieht. Das SNAG legt für die allgemeine Nächtigungsabgabe Höchstbeträge fest, gestaffelt nach der Ortsklasse des Tourismusverbands. Wie hoch die Abgabe tatsächlich ist, entscheidet die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens per Verordnung.
| Ortsklasse des Tourismusverbands | Höchstsatz bis 30.9.2026 | Höchstsatz ab 1.10.2026 |
|---|---|---|
| A und B | 4,00 € | 5,00 € |
| C oder keine Tourismusverband | 3,00 € | 3,50 € |
Die Werte gehen auf die SNAG-Novelle 2024 zurück, die die Höchstbeträge zum 1. Oktober 2024 angehoben und den nächsten Schritt schon mit Datum 1. Oktober 2026 mitbeschlossen hat. Vor Oktober 2024 lagen die Grenzen deutlich niedriger, bei 2,65 € (A/B) und 1,95 € (C beziehungsweise Gemeinden ohne Tourismusverband).
Attenzione
Achtung: Die 4,00 €, die in vielen Vergleichstabellen als „Ortstaxe Salzburg" stehen, sind der gesetzliche Höchstsatz — nicht der Betrag, den Ihre Gemeinde verlangt. Die Stadt Salzburg selbst liegt darunter (Abschnitt 03). Bevor Sie eine Zahl in Ihre Preiskalkulation oder ins PMS übernehmen, holen Sie die geltende Verordnung Ihrer Gemeinde ein. Der Überblick über alle Bundesländer steht in der Ortstaxe Österreich.
Die Zuordnung der Tourismusverbände zu den Ortsklassen A, B und C richtet sich nach dem Salzburger Tourismusgesetz und wird nicht jährlich neu gewürfelt — sie ändert sich aber bei Verbandszusammenlegungen. Wenn Ihre Gemeinde fusioniert hat, prüfen Sie die Klasse neu.
Capitolo 03 / 13
03 — Stadt Salzburg: die konkreten Beträge
Die Landeshauptstadt veröffentlicht ihre Sätze inklusive Historie auf der Seite zur allgemeinen Nächtigungsabgabe. Stand 2026:
| Zeitraum | Betrag pro Person und Nacht |
|---|---|
| 1.1.2022 – 31.12.2024 | 1,70 € |
| 1.1.2025 – 30.4.2025 | 1,80 € |
| seit 1.5.2025 | 3,50 € inklusive Mobilitätsbeitrag |
Die 3,50 € setzen sich aus 3,00 € Nächtigungsabgabe und 0,50 € Mobilitätsbeitrag zusammen. Das ist innerhalb eines Jahres fast eine Verdoppelung gegenüber den 1,80 € des Frühjahrs 2025 — und trotzdem 0,50 € unter dem gesetzlichen Höchstsatz.
Daneben nennt die Stadt einen Beitrag von 0,05 € pro Nächtigung an den Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg. Er ist in der Erklärung eigens abzubilden. Ob dieser Betrag im Gastpreis von 3,50 € enthalten ist oder zusätzlich abzuführen ist, lassen Sie sich von der Abgabenbehörde bestätigen, bevor Sie das erste Mal erklären — die veröffentlichten Angaben sind an diesem Punkt nicht eindeutig, und wir tragen hier bewusst keine Zahl ein, die wir nicht belegen können.
Tip
Tipp: Die Nächtigungsabgabe und der Mobilitätsbeitrag sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Sie sind durchlaufende Posten und gehören nicht in Ihre Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer — anders als Reinigungspauschalen oder Zusatzleistungen, die umsatzsteuerlich eigenen Regeln folgen.
Capitolo 04 / 13
04 — Der Mobilitätsbeitrag und das Öffi-Gäste-Ticket
Seit 1. Mai 2025 hebt Salzburg neben der Nächtigungsabgabe einen Mobilitätsbeitrag ein. Rechtsgrundlage ist ebenfalls das Nächtigungsabgabengesetz. Die Beträge und Stichtage:
| Zeitraum | Mobilitätsbeitrag pro Person und Nacht |
|---|---|
| 1.5.2025 – 30.4.2027 | 0,50 € |
| ab 1.5.2027 | 1,10 € |
Die Gegenleistung ist konkret: Der Gast erhält für die Dauer seines Aufenthalts ein Öffi-Gäste-Ticket für den öffentlichen Verkehr im Land Salzburg — Busse, S-Bahn, Regionalzüge — und fährt damit ohne weiteres Entgelt. Die Ausgabe der Fahrkarten erfolgt in der Unterkunft, also bei Ihnen. Kinder unter sechs Jahren fahren ohnehin mit, ab sechs Jahren bekommt jedes Kind sein eigenes Ticket.
Für Vermieter sind daran drei Dinge operativ relevant:
- Die Ticketausgabe ist Ihre Aufgabe. Bei Self-Check-in ohne persönliche Übergabe müssen Sie einen Weg organisieren, wie der Gast an sein Ticket kommt — sonst zahlt er den Beitrag und hat nichts davon.
- Der Beitrag gehört getrennt auf die Rechnung. Nächtigungsabgabe und Mobilitätsbeitrag sind zwei Positionen, keine Summe.
- Der 1. Mai 2027 ist ein Stichtag. Aus 0,50 € werden 1,10 €, also 0,60 € pro Person und Nacht mehr. Bei 375 Personennächten sind das 225 € im Jahr.
Capitolo 05 / 13
05 — Stichtag 1. Oktober 2026: was sich ändert
Zum 1. Oktober 2026 steigen die Höchstsätze auf 5,00 € (Ortsklasse A und B) und 3,50 € (Ortsklasse C und Gemeinden ohne Tourismusverband). Was das für Sie bedeutet, hängt an einer Frage: Schöpft Ihre Gemeinde den Höchstsatz aus?
- Ja — dann steigt Ihre Abgabe am 1. Oktober 2026 automatisch mit, in Ortsklasse A/B um 1,00 € pro Person und Nacht.
- Nein — wie in der Stadt Salzburg mit 3,00 € — dann ändert der neue Rahmen zunächst gar nichts. Er eröffnet der Gemeinde aber Spielraum für eine eigene Erhöhung, die per Verordnung kommen kann.
Maßgeblich ist in beiden Fällen die Nächtigung, nicht das Buchungsdatum. Ein Aufenthalt vom 29. September bis 3. Oktober 2026 wird gesplittet: die Nächte im September nach altem Satz, die Nächte im Oktober nach neuem. Wer Winterpreise 2026/27 schon veröffentlicht hat, sollte die Differenz jetzt einkalkulieren, statt sie später aus der Marge zu nehmen.
Dato
Zum Vergleich: Wien rechnet als einziges Bundesland prozentual — 5 Prozent des Nettoentgelts seit 1. Juli 2026. Eine Familienbuchung kostet dort dieselbe Abgabe wie ein Alleinreisender, während in Salzburg jede Person zählt. Rechenweg und Schlüsselzahlen dazu stehen in der Ortstaxe Wien.
Capitolo 06 / 13
06 — Wer befreit ist
Die Befreiungen sind der zweite große Fehlerherd, weil Vermieter die Regeln aus einem anderen Bundesland übertragen. Die Stadt Salzburg nennt für ihren Bereich:
| Befreiung | Details |
|---|---|
| Kinder unter 15 Jahren | keine Nächtigungsabgabe |
| Beruflicher Aufenthalt über zwei Wochen | wer sich länger als zwei Wochen zur Arbeit am Ort aufhält |
| Schülerinnen und Schüler | während des Schulbesuchs am Ort |
| Menschen mit Behinderung ab 50 Prozent | samt Begleitpersonen |
Zwei Klarstellungen, die Geld kosten, wenn man sie übersieht:
- Geschäftsreisende sind nicht generell befreit. Befreit ist der längere, arbeitsbedingte Aufenthalt über zwei Wochen — nicht die zwei Nächte Dienstreise mit Arbeitgeberbescheinigung. Wer die deutsche Beherbergungssteuer kennt, in der beruflich veranlasste Übernachtungen in vielen Städten ausgenommen sind, rechnet hier systematisch zu wenig ab.
- Die Altersgrenze ist nicht österreichweit gleich. Salzburg-Stadt zieht sie bei 15 Jahren, Wien kennt überhaupt keine Altersbefreiung, andere Länder liegen zwischen 14 und 19. Und: Der Mobilitätsbeitrag folgt einer eigenen Logik mit der Sechs-Jahres-Grenze beim Ticket.
Jede Befreiung muss der Gast nachweisen, und Sie müssen den Nachweis aufbewahren. Eine mündliche Angabe zum Alter reicht bei einer Prüfung nicht. Genau deshalb ist der Meldeschein mehr als Bürokratie: Geburtsdatum und Aufenthaltsdauer sind die Belege für Ihre Befreiungen.
Attenzione
Prüfen Sie die Liste für Ihre Gemeinde nach. Die Befreiungstatbestände stehen im Landesgesetz, die Gemeinden setzen sie aber unterschiedlich detailliert um und veröffentlichen eigene Merkblätter. Die Tabelle oben gilt belegt für die Stadt Salzburg.
Capitolo 07 / 13
07 — Erklärung und Fristen in der Stadt Salzburg
Zuständig ist in der Landeshauptstadt die MA 4/03 Abgabenbehörde, Hubert-Sattler-Gasse 5. Die Erklärung läuft über das Bürgerservice-Portal der Stadt oder per E-Mail an die Abgabenbehörde.
| Schritt | Was zu tun ist | Frist |
|---|---|---|
| 1 | Betrieb bei der Abgabenbehörde anmelden | vor der ersten Buchung |
| 2 | Abgabe beim Gast einheben | bei Zahlung |
| 3 | Fahrkarte für das Öffi-Gäste-Ticket ausgeben | bei Anreise |
| 4 | Nächtigungsabgabeerklärung einbringen | bis zum 15. des zweitfolgenden Monats |
| 5 | Gast anmelden (Gästeverzeichnis nach Meldegesetz) | binnen 24 Stunden nach Ankunft |
| 6 | Aufzeichnungen aufbewahren | 7 Jahre |
Die Frist ist die Salzburger Besonderheit: nicht der 15. des Folgemonats wie in Wien, sondern der 15. des zweitfolgenden Monats. Für Juli-Nächtigungen ist also der 15. September der Termin. Der zusätzliche Monat ist bequem — und genau deshalb rutscht er durch, wenn man mit der Wiener Logik plant.
Und: Auch ohne Gäste ist zu erklären. Die Stadt verlangt eine Leermeldung für Monate ohne Nächtigungen. Schweigen wird als Versäumnis gewertet, nicht als Null.
Capitolo 08 / 13
08 — Stadt gegen Tourismusgemeinden: Zell am See, Saalbach, Bad Gastein
Hier trennen sich die Wege. Die Stadt Salzburg ist eine Städtereise-Destination mit einem Satz unter dem Höchstbetrag. Die Wintersport- und Kurgemeinden im Land sind in Ortsklasse A angesiedelt, schöpfen den Rahmen tendenziell stärker aus und haben eigene Stichtage.
Zell am See hebt allgemeine und besondere Nächtigungsabgabe ein, dazu den Mobilitätsbeitrag. Nach den Angaben der Beherbergungsbetriebe und der Destination liegt die Ortstaxe derzeit bei 2,00 € ab 15 Jahren und soll zum 1. November 2026 auf 3,50 € und zum 1. November 2027 auf 4,00 € steigen. Die maßgebliche Quelle ist die Verordnung der Stadtgemeinde: Lassen Sie sich Satz und Stichtage vom Gästemeldeamt Zell am See schriftlich bestätigen, bevor Sie Winterpreise fixieren. Wir übernehmen die Zahlen hier nur mit diesem Vorbehalt, weil sie aus Sekundärquellen stammen.
Saalbach-Hinterglemm ist ein Beispiel dafür, warum dieser Vorbehalt nötig ist. Die im Netz kursierenden Werte widersprechen sich: Ein Teil der Unterkünfte nennt 1,70 € ab 16 Jahren, ein anderer 2,00 € ab 15 Jahren. Beides kann korrekt sein — für verschiedene Zeiträume. Eine belastbare Zahl liefert nur das Verordnungsverzeichnis der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm oder das Meldeamt. Wir nennen hier keinen Satz als gesichert.
Nota
Info: Die Höhe der Abgabe ist in den Tourismusgemeinden fast immer an eine Gästekarte gekoppelt — Sommer- oder Winterkarte, Bergbahnen, Bäder. Für den Gast ist die Abgabe damit keine reine Steuer, sondern ein Eintrittsticket. Das ist das beste Argument, wenn an der Wohnungstür diskutiert wird: sagen, was drin ist, nicht nur, was es kostet.
Capitolo 09 / 13
09 — Bad Gastein: im Kurbezirk sind es drei Abgaben
Bad Gastein und Bad Hofgastein sind der Sonderfall im Land. In diesen Kurbezirken hebt das Land Salzburg nach dem Nächtigungsabgabengesetz nicht eine, sondern drei Abgaben ein:
- die allgemeine Nächtigungsabgabe
- eine besondere Nächtigungsabgabe
- eine Forschungsinstitutsabgabe zur Erhaltung des Forschungsinstituts in Bad Gastein
Dazu kommt der Rechtsrahmen der Kurorte: Die Kurordnung für Bad Gastein und das Salzburger Kurtaxengesetz 1993 regeln, wer die Abgabe erhält und wofür sie verwendet werden darf.
Praktische Folge: Der Betrag, den Ihr Gast in Bad Gastein pro Nacht zahlt, ist eine Summe aus mehreren Positionen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Eine einzelne „Ortstaxe Bad Gastein"-Zahl aus einem Blogbeitrag hilft Ihnen nicht weiter, weil sie meist nur einen der drei Bestandteile abbildet. Fordern Sie beim Gemeindeamt das aktuelle Merkblatt mit allen drei Beträgen und den Stichtagen an — die besondere Nächtigungsabgabe wird per Gemeindeverordnung festgesetzt und geändert.
Capitolo 10 / 13
10 — Was die Sätze im Jahr kosten
Eine Ferienwohnung mit vier Betten, 150 vermietete Nächte, im Schnitt 2,5 Gäste über 15 Jahre — also 375 abgabepflichtige Personennächte.
| Standort und Satz | Abgabe pro Nacht | Abgabe pro Jahr |
|---|---|---|
| Stadt Salzburg, 3,00 € + 0,50 € | 3,50 € | 1.313 € |
| Gemeinde am Höchstsatz A/B bis 30.9.2026, 4,00 € + 0,50 € | 4,50 € | 1.688 € |
| Gemeinde am Höchstsatz A/B ab 1.10.2026, 5,00 € + 0,50 € | 5,50 € | 2.063 € |
| Ortsklasse C ab 1.10.2026, 3,50 € + 0,50 € | 4,00 € | 1.500 € |
| Stadt Salzburg ab 1.5.2027, 3,00 € + 1,10 € | 4,10 € | 1.538 € |
Zwischen der Stadt Salzburg und einer Gemeinde am neuen Höchstsatz liegen bei identischer Belegung 750 € im Jahr. Bei vier Wohnungen sind das 3.000 €. Das ist keine Rundungsdifferenz, sondern eine Position, die in die Preisgestaltung gehört — und ein Grund, die Abgabe auf der Rechnung getrennt auszuweisen, statt sie im Nachtpreis zu verstecken.
Capitolo 11 / 13
11 — Die vier häufigsten Fehler
- Den Höchstsatz für den eigenen Satz halten. 4,00 € beziehungsweise 5,00 € ab Oktober 2026 sind die Obergrenze für Ortsklasse A/B, nicht Ihre Gemeindeverordnung. Die Stadt Salzburg liegt bei 3,00 €.
- Mit der Wiener Frist rechnen. In Salzburg-Stadt ist der 15. des zweitfolgenden Monats maßgeblich, nicht der 15. des Folgemonats.
- Den Mobilitätsbeitrag als Teil der Nächtigungsabgabe behandeln. Es sind zwei Positionen mit zwei Stichtagen, und die Fahrkarte muss beim Gast ankommen.
- Auf die Plattform vertrauen. Airbnb und Booking.com führen die Nächtigungsabgabe in Salzburg nicht für Sie ab. Einheben, erklären und zahlen bleibt Ihre Aufgabe, auch bei Plattformbuchungen.
Capitolo 12 / 13
12 — Die operative Seite: Daten und Gastfragen
Abgabenrecht lässt sich nicht delegieren, die Routine darum schon. Die Salzburger Nächtigungsabgabe erzeugt zwei wiederkehrende Aufgaben, und keine davon ist das Formular selbst.
Die erste ist die Datenerfassung: Ankunft, Abreise, Personenzahl, Geburtsdaten der Kinder, Aufenthaltszweck bei längeren beruflichen Aufenthalten. Genau diese Felder brauchen Sie für das Gästeverzeichnis binnen 24 Stunden, für die Befreiungsprüfung und für die Erklärung im zweitfolgenden Monat. Entstehen sie strukturiert vor der Anreise, entfällt die Rekonstruktionsarbeit später.
Die zweite ist die Erklärung gegenüber dem Gast. Eine Position „Nächtigungsabgabe 3,00 € plus Mobilitätsbeitrag 0,50 €" auf der Rechnung erzeugt Rückfragen — auf Englisch, Italienisch, Niederländisch, oft um 23 Uhr, und meistens dieselben drei: Was ist das? Zahlt mein Kind das auch? Was bekomme ich dafür? Ein KI-Concierge auf WhatsApp beantwortet sie in über 25 Sprachen rund um die Uhr, versteht Text, Fotos und Sprachnachrichten und erklärt gleich mit, wo das Öffi-Gäste-Ticket abzuholen ist. Über 12.000 gemessene Konversationen laufen zu 85 Prozent ohne Eingriff des Vermieters durch; die Einrichtung dauert rund 30 Minuten, es gibt keine Mindestlaufzeit.
Capitolo 13 / 13
13 — Fazit
Für Salzburg gelten drei Merksätze. Erstens: Die Abgabe heißt Nächtigungsabgabe, das Gesetz nennt Höchstsätze, den geltenden Betrag setzt Ihre Gemeinde fest — in der Stadt Salzburg sind es 3,00 € plus 0,50 € Mobilitätsbeitrag, also 3,50 € pro Person und Nacht. Zweitens: Der 1. Oktober 2026 hebt die Obergrenze auf 5,00 € (A/B) und 3,50 € (C); ob Ihre Abgabe mitsteigt, entscheidet Ihre Gemeindeverordnung. Drittens: Die Frist in der Stadt ist der 15. des zweitfolgenden Monats, und Leermeldungen sind Pflicht. Für Zell am See, Saalbach-Hinterglemm und die Gasteiner Kurbezirke gilt: Satz und Stichtag schriftlich beim Gemeindeamt einholen, statt sich auf Zahlen aus Buchungsseiten zu verlassen.
Weiterlesen
Verto in der Praxis
Weitere Artikel zu diesem Thema
Ortstaxe Österreich·Ortstaxe Wien·Ferienwohnung in Österreich vermieten·Ferienwohnung Software
Verto in einer Ihrer echten Konversationen sehen?
Self-Service-Setup in 30 Minuten, keine Mindestlaufzeit. Verbindet sich mit Ihrem Channel-Manager.